Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
das Facility Management, die Anmietung und die Bewirtschaftung von Immobilien auf eigene Rechnung im In- und Ausland, der Betrieb einer Reiseagentur, die Reisevermittlung, das Angebot von Gruppenreisen, Incentives, Seminarreisen, Aus- und Fortbildung sowie die Erbringung hiermit jeweils zusammenhängender Dienstleistungen und die Beteiligung an anderen Unternehmen und Gesellschaften im eigenen Namen und für eigene Rechnung