Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
1. der Betrieb von Einrichtungen der Gesundheitsförderung, insbesondere der Betrieb von physiotherapeutischen Praxen, Einrichtungen der Prävention, Rehabilitation und des Trainings sowie (medizinische) Fitness- und Wellness-Einrichtungen;
2. der Verkauf und die Vermittlung von der Gesundheit, dem Wohlbefinden, der Genesung und der Selbständigkeit im Alter dienenden Produkten und Dienstleistungen aller Art;
3. die Durchführung von Seminaren und Informationsveranstaltungen über gesundheitsrelevante Themen.
Die Erbringung von therapeutischen Leistungen erfolgt durch die für die Gesellschaft tätigen, zugelassenen und staatlich
anerkannten Therapeuten unter Beachtung des für sie geltenden Berufsrechts. Die Berufsträger sind dabei innerhalb ihrer
therapeutischen Tätigkeit nicht weisungsgebunden