Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Handel und Vertrieb mit Kunst und Kunstdruckerzeugnissen, die Erstellung von Fotografien, die Produktion von Musiktiteln aller Art auf Tonträger sowie der Handel und Vertrieb von Fotografien, Filmen, Musiktonträgern sowie Waren aller Art.