Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
des Unternehmens ist
a) Turnierorganisation
b) Großhandel mit Sportartikeln,
Freizeitartikeln
c) Einzelhandel mit Sportartikeln,
Freizeitartikeln
d) Großhandel mit Lederwaren,
Damen- und Herrenbekleidung
e) Einzelhandel mit Lederwaren,
Damen- und Herrenbekleidung.
Die Gesellschaft darf sich an anderen Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art beteiligen sowie die Geschäftsführung anderer Firmen übernehmen. Die Gesellschaft ist zur Errichtung von Zweigniederlassungen berechtig.