Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von Freizeit- und Hobbyprodukten, insbesondere im Bereich der Gesellschaftsspiele und Digitalmedien, Übernahme von Geschäftsführungs- und/oder Managementaufgaben, Erbringung von Beratungsdienstleistungen unter Ausschluss der Rechts- und/oder Steuerberatung und Projektentwicklung inkl. Analyse, Konzept-, Prototyp- und Strategieentwicklung sowie aller diesem Zweck unmittelbar oder mittelbar dienenden Geschäfte