Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
1. Gestaltung und Verkauf von Oberflächendesign, Texturen - als digitale Daten, - als Originalvorlagen und Kollektionen. 2. Produktdesign und Herstellung von Designobjekten. 3. Beratung im Bereich Design und Designumsetzung in den Bereichen 3D Druck, Lasertechnologien und anderen Techniken, um Designobjekte oder Oberflächendesign herzustellen. 4. Vertriebliche Unterstützung der Kunden im Zuge von Designentwicklungen.