Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Betreiben einer Pflegeeinrichtung und die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der sozialen Dienste.
Weiterhin kann die Gesellschaft Grundstücke und Gebäude erwerben und entwickeln, sowie alle damit im Zusammenhang mit dem Gesellschaftszweck notwendigen und erforderlichen Geschäfte betreiben. Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmen beteiligen und Zweigniederlassungen errichten.