Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
die Vermittlung von Versicherungen und anderen Finanzdienstleistungsprodukten sowie die Betreuung von Versicherungsnehmern und anderen Finanzdienstleistungskunden insbesondere als Handelsvertreter gemäß §§ 84 ff. HGB und §§ 59 II, 69 ff. VVG nach Maßgabe der zwischen den Gesellschaftern der GmbH und der AXA Versicherung AG und AXA Lebensversicherung AG geschlossenen Vereinbarung zur Errichtung einer Partneragentur vom 07. Dezember 2011.