Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
Einzelprokura mit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Gegenstand
Der Betrieb eines ambulanten Pflegedienstes einschließlich der Erbringung haushaltsnaher Dienstleistungen und Tages- und Nachtpflegen. Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen befugt, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern, insbesondere im Bereich ambulanter Pflegeleistungen und allen hiermit zusammenhängenden haushaltsnahen Dienstleistungen im branchenüblichen Umfang.