Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
ist der Erwerb, die Veräußerung und die Vermittlung von Immoblien aller Art die Vermittlung von Finanzierungen und Versicherungen sowie alle damit zusammenhängenden und verwandten Tätigkeiten. Gegenstand des Unternehmens ist ferner die Baubetreuung bei der Errichtung oder Umgestaltung von Bauwerken aller Art, die Planung, Errichtung und der Vertrieb von Bauwerken aller Art. Gegenstand des Unternehmens ist ferner die Verwaltung von Grundbesitz aller Art sowie alle weiteren Tätigkeiten, die mit der Verwaltung von Grundbesitz überlicher Weise verbunden sind. Gegenstand des Unternehmens ist ferner die Beteiligung als geschäftsführende Gesellschafterin an Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Geschäftsbereich sowie die Vornahme aller derjenigen Geschäfte, die den Zwecken der Gesellschaft zu dienen geeignet sind.