Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Teil- u. Vollabbruch von Gebäuden und Gebäudeteilen, Industrierückbau, konventioneller Rückbau von Gebäuden, Sanierung/Abbruch von schadstoffbelasteten Gebäuden und Gebäudeteilen, KMF Sanierung, Asbestsanierung, sowie Arbeiten in kontaminierten Bereichen/Gebäuden.