Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
Die Erbringung von Beratungs- und Prüfungsdienstleistungen, soweit diese keiner gesetzlichen Zulassungspflicht unterliegen. Auch die Beratung von nationalen und internationalen Unternehmen in den Themenfeldern der Organisations- und Personalentwicklung, des Trainings, des Coachings, des Projekt- und Prozessmanagements, der Software Programmierung sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.