Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Stellen einer persönlich haftenden Gesellschafterin für Kommanditgesellschaften und deren Abwicklung einschließlich aller damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte sowie jede Art von Vermittlungs- und Handelsgeschäften, sofern diese nicht einer Erlaubnis bedürfen. Die Gesellschaft darf sich an anderen Unternehmen beteiligen und alle Geschäfte tätigen, die mittelbar oder unmittelbar zur Förderung der Gesellschaftszwecke geeignet sind.