Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
a) der Erwerb, Nutzung, Verkauf, Vermietung und Verpachtung von Liegenschaften und Liegenschaftsanteilen, b) Beteiligung und Übernahme der Geschäftsführung an anderen Unternehmen gleicher Art, c) Vermittlung und Verwaltung von Immobilien d) Beratung in Immobilienangelegenheiten e) Vermittlung des Abschlusses (Vermittlungsmakler) oder der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss (Nachweismakler) von Verträgen über Grundstücke bzw. Immobilien, grundstücksgleiche Rechte, vermietete Wohnräume und gewerbliche Räume.