Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Handel mit EDV und Computern, Elektrogeräten und Mobilfunkgeräten, jeweils nebst Zubehör, Sicherheitstechnik, Büroartikeln, Textilien, Schuhen, Accessoires und Haushaltswaren sowie die Erbringung von Eventdienstleistungen wie die Planung und Durchführung von Tanzveranstaltungen, den Verleih von Veranstaltungstechnik, der nicht zulassungspflichtige Betrieb einer Künstleragentur und die Eventvermarktung.