Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Handel mit Parkett, dessen Verlegung, Renovierung und Pflege sowie der Handel bzw. die Verlegung mit anderen Oberflächen-Materialien für Boden, Wand und Decke. Die Gesellschaft ist berechtigt, gleiche oder andere Artikel herzustellen oder zu vertreiben und Dienstleistungen jeder Art auszuführen.