Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Durchführung von Industrie- und Wirtschaftsberatung jeglicher Art und das Halten, Erwerben und Veräußern von Beteiligungen an Unternehmen jedweder Rechtsform, insbesondere Maschinen- und Apparatebau,
sowie der Erwerb, die Veräußerung und die Vermietung sowie Verpachtung von Immobilien aller Art.