Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
der An- und Verkauf von Unternehmensbeteiligungen, die Neugründung von Gesellschaften & Vermittlung von Firmenbeteiligungen, der An- und Verkauf sowie die Verwaltung von (eigenen) Immobilien, die Vermögensverwaltung eigenen sonstigen Vermögens, die Übernahme von Geschäftsführungsund/
oder Managementaufgaben, die Erbringung von Beratungsdienstleistungen unter Ausschluss der Rechts- und/oder Steuerberatung und die Projektentwicklung inkl. Analyse, Konzept-, Prototyp- und Strategieentwicklung.