Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens sind der Erwerb, die Verwaltung, die Entwicklung, die Bebauung, die Verwertung und Veräußerung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten sowie die Vermietung und Verpachtung eigener oder zur Nutzung überlassener Grundstücke und Gebäude sowie von Geseltschaftsbeteiligungen. Die Gesellschaft kann auch die Komplementärstellung in Kommanditgesellschaften, insbesondere der Carl Bade Grundstücks GmbH & Co. KG, übernehmen.