Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei
Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem
Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Förderung des Wohlfahrtwesens und des mildtätigen Handelns im Sinne des § 53 AO. Zweck der Gesellschaft ist auch die Beschaffung und Weiterleitung von Mitteln für die Verwirklichung dieser vorbenannten steuerbegünstigten Zwecke durch andere steuerbegünstigte Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts. Verwirklicht wird der Satzungszweck u.a. durch den Betrieb eines Hospizes für sterbenskranke Menschen, die Beratung und Schulung von Angehörigen des betreuten Personenkreises und die seelsorgerische Betreuung der Gäste und Angehörigen.