Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, ist er befugt, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
1. Übernahme der Geschäftsführung und Vertretung anderer Gesellschaften 2. Kauf, Verkauf und Verwaltung von Immobilien 3. Beteiligung an Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art 4. Alle Geschäfte zu betreiben, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft und ihrer Unternehmen zu fördern 5. Errichtung von Zweigniederlassungen 6. Handel und Vermietung von Fahrzeugen und Baugeräten/-maschinen aller Art