Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft mit einem anderen Geschäftsführer zu vertreten
Gegenstand
Ggenstand des Unternehmens sind die für die Steuerberatungsgesellschaften und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gem. § 33 i. V. m. § 57 Abs. 3 StBerG sowie § 2 i. V. m. § 43 a Abs. 4 WPO, insbesondere
1. betriebswirtschaftliche Prüfungen von Jahresabschlüssen
2. betriebswirtschaftliche Beratungen und Begutachtungen
3. treuhänderische Verwaltung
4. die Beteiligung als persönlich haftende geschäftsführende Gesellschafterin an der TPW GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft ("TPW KG").
Ausgeschlossen sind alle mit dem Beruf des Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters unvereinbaren Tätigkeiten, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten, wie bspw. Handels- und Bankgeschäfte