Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der inländische und internationale Handel aller Art - mit Ausnahme von genehmigungspflichtigen Waren - , insbesondere Lebensmittel, Leichtindustrieprodukte, Haushaltswaren; Unternehmensberatung, Vermittlung und Unterstützung von Gesellschaftsverbindung und Handelsgeschäft, Vermittlung von Messe- und Reiseservice, Tourismus und Immobilien, Kultur- und Bildungsaustausch; Investitionsmanagement