Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Gründung und der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und der Verkauf von Beteiligungen an anderen Unternehmen jeglicher Rechtsform, insbesondere an Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften sowie die Übernahme der unternehmerischen Leitung, insbesondere der Geschäftsführung für diese Unternehmen und die Erbringung von Beratungen und Dienstleistungen auf dem Gebiet der Technologie und Unternehmensleistung