Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
Einzelprokura mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
mit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Gegenstand
der Erwerb und die Verwaltung sowie die Übernahme der persönlichen Haftung an der 1. Berkenthiner Projektgesellschaft mbH & Co KG, deren Gegenstand der Erwerb und die Veräußerung von Immobilien, deren Bebauung, Vermietung, Verwaltung und Instandsetzung sowie aller damit verbundener Tätigkeiten ist.