Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
die Montage und Demontage von Windkraftanlagen, das Recycling sowie der Handel mit gebrauchten Windkraftanlagen und deren Ersatzteile, alle damit im Zusammengang stehenden Service- und Dienstleistungen, sowie die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin und die Übernahme der Geschäftsführung bei anderen Gesellschaften.