Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Geschäftsführer können von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Vermittlung und Verkauf von Kalibrierdienstleistungen, Vertrieb und Handel von Kalibrierständen, Mess- und Analysesystemen, Drehmomentaufnehmern, Kraft- und Druckaufnehmern, Drehzahlmesser, Ingenieurdienstleistungen im Bereich der Verschraubungstechnologien