Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Öffentliche Breitbandversorgung, insbesondere das Errichten und Betreiben von Telekommunikationsnetzen und die Erbringung von Telekommunikationsdiensten zur Versorgung des Stadtgebietes in Oldenburg in Holstein und angrenzender Gemeinden sowie die Telekommunikation (einschl. Multimedia) im Gebiet der Stadt Oldenburg in Holstein und angrenzender Gemeinden und damit verwandte Geschäfte.