Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
1. Handel mit Waren aller Art (Im- und Export)
2. Vermittlung von Dienstleistungen aller Art
3. Vermietung und Verpachtung Waren aller Art
4. Unternehmensberatung
5. Reparatur und Wartung von Schiffen und Maschinen
6. An- und Verkauf von Immobilien
7. Dienstleistungen im Bereich des Informationswesens und Computerwesens und Internetwesens, E-Commerz
8. Produktion von Metallkonstruktionen
9. Warenlagerung- und Aufbewahrung
10. Handel und Herstellung von Gewürzen
11. Vermittlung als Versicherungsvertreter
12. Arbeitnehmerüberlassung
13. Herstellung von Gebäuden und Erbringung von Baudienstleistungen, mit Ausnahme erlaubnispflichtiger Tätigkeiten.