Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens sind die Verwaltung und Organisation als Dienstleister für Dritte und der Handel mit Fahrzeugen. Hierzu zählen auch die Organisationsberatung und ganzheitliche Übernahme von administrativen und logistischen Prozessen, die im Zusammenhang mit Onlinehandel, allgemeinen Bürodienstleistungen, Schadensmanagement, Abrechnungs- und Datenbankservices und sonstigen nicht genehmigungspflichtigen Tätigkeiten sowie der Einsteuerung, Verwaltung und Aussteuerung von Fahrzeugen durch Dritte stehen.