Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Beratung von kürzlich gegründeten Unternehmen (Startups), die Beteiligung an und die Verwaltung von Gesellschaften, gleich welcher Rechtsform, sowie die Übernahme der Geschäftsführung bei anderen Unternehmen, auch als persönlich haftende Gesellschafterin bei Kommanditgesellschaften. Die Gesellschaft ist zur Vornahme aller Geschäfte berechtigt, die den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern geeignet sind.