Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
die Beseitigung und Sanierung von Wasserschäden, die Vermietung von Kondenstrocknern, die Ausführung von Elektroarbeiten und Bautentrocknung sowie die Vornahme aller hiermit im Zusammenhang stehenden Hilfs- und Nebengeschäfte, die unmittelbar zur Erreichung des Gesellschaftszwecks notwendig oder nützlich erscheinen