Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Vermietung und Verpachtung sowie der An- und Verkauf beweglicher Wirtschaftsgüter, ferner die Vornahme aller diesem Zweck im weitesten Sinne dienlichen Geschäfte.
Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten und unterhalten, Interessengemeinschaften eingehen, sich an anderen Unternehmen beteiligen, deren Geschäftsführung übernehmen und Unternehmensverträge abschließen.