Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand der Gesellschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesen und der öffentlichen Gesundheitspflege bei der Versorgung akuter und chronischer Wunden durch den Einsatz zertifizierter Wundmanager, die Beratung und Unterstützung von niedergelassenen Ärzten und Pflegeeinrichtungen, die Durchführung von Schulungen für Pflegekräfte, Patienten und Angehörige sowie der Betrieb eines eigenen, auf Verbandmittel, Wunderversorgungsmaterialien und sonstigen der Wundversorgung dienenden Medizinprodukten beschränkten Sanitätsfachhandels, eines ambulanten Pflegedienstes als zugelassener Leistungserbringer zur häuslichen Krankenpflege und der Betrieb von Wundzentren und Wundpflegediensten als spezialisierter Leistungserbringer gem. §132a Abs. 4 SGBV.