Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Handel mit Lebensmitteln und Lebensmittelrohstoffen, Nahrungsergänzungsmitteln sowie deren Rohstoffen und Rohstoffen für pharmazeutische Zwecke, die Herstellung, Produktion sowie der Vertrieb von Lebensmitteln, Nahrungsergänzungsmitteln sowie diätetischen Lebensmitteln und alle damit zusammenhängenden Geschäfte.