Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
(1) Beschaffung, Entwicklung und der Vertrieb von Motorsportteilen und -zubehör, Sportfahrwerken für Wettbewerbs- und Straßenfahrzeuge, die Planung und Organisation von Rallyeeinsätzen, das Coaching von Rallyefahrern, das Rallye-Training, die Vermietung von Fahrzeugen, die Durchführung von Fahrsicherheitstrainings und Produktschulungen im Bereich Kraftfahrzeuge bzw. Kraftfahrzeugtechnik, die Durchführung von Verhaltens- und
Produkttrainings in der Kfz-Industrie sowie die Konzeption von Trainings- und Trainingsmodulen im Bereich Produkt-, Verhaltens- und Fahrtraining.
(2) Übernahme der Geschäftsführung als persönlich haftende Gesellschafterin von Kommanditgesellschaften, die Vornahme aller damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte sowie die Förderung des Unternehmenszwecks der Kommanditgesellschaft.