Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Betreiben eines Unternehmens zur Gebäudereinigung, Möbelmontage, Hausmeisterservice, die Personalvermittlung sowie sämtliche damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten und Dienstleistungen. Ferner der Ankauf und Verkauf von Materialien für die vorstehenden Tätigkeiten. Weiterer Gegenstand des Unternehmens ist die Tätigkeit als Generalunternehmer, das Erstellen von Wohn-Büro-Gewerbe und industriellen Gebäuden, der Bau und die Reparatur von bestehenden Gebäuden sowie die Modernisierung und Sanierung von Altbauten sowie Baudienstleistungen wobei jeweils keine erlaubnispflichtigen Tätigkeiten nach § 34 c der Gewerbeordnung ausgeführt werden. Die Gesellschaft ist zur Übernahme sämtlicher damit zusammenhängender Geschäfte berechtigt.