Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
- das Aufstellen von Spielgeräten, der
Betrieb von Spielstätten und
Nebengeschäften,
- die Erbringung von Dienstleistungen
wie Reparatur und Wartung von
Spielgeräten,
- Import- und Export, Handel mit
Nutzfahrzeugen und
Personenkraftwagen und anderen
Kraftfahrzeugen und
Kraftfahrzeugteilen, sowie der Handel
mit Waren aller Art, soweit der Handel
mit solchen Artikeln nicht
erlaubnispflichtig ist,
- Spedition, Logistik,
- Vermietung,
- Immobilienhandel und Vermietung