Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
Gegenstand des Unternehmens ist die Planung und Installation von Netzwerken und Daten- und Kommunikationssystemen, der Handel mit vorgenannten Gütern, die Verwaltung von eigenem Vermögen, insbesondere Immobilien, Trockenbau sowie Arbeiten rund um das Haus (u.a. Gartenarbeiten, Schleifen von Böden)