Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung, Personalvermittlung, Ausführung und Vermittlung sämtlicher Dienstleistungen im Lager-, Logistik- und Produktionsbereich, Abbrucharbeiten sowie der Betrieb einer genehmigungsfreien Spedition mit Fahrzeugen bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t, ausgenommen erlaubnispflichtige Tätigkeiten aller Art.