Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
die Vermittlung von Immobilien jeder Art, die Vermittlung von Finanzierungen/Darlehen für Dritte inklusive Tilgungsersatzlösungen, der An- und Verkauf von Immobilien, die Vermittlung von Versicherungen, die Projektplanung und Projektierung von Bauvorhaben jeder Art, die Durchführung von eigenen Bauträgermaßnahmen und die Begleitung von Baumaßnahmen, die Übernahme von Consultingaufträgen im Rahmen von Immobiliengeschäften sowie die Verwaltung von Immobilienbeständen.