Sind mehrere Geschäftsführer vorhanden, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer und einen Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Planung, Verwaltung und Durchführung, sowie Finanzierungsvermittlung und Betreuung von Bauvorhaben; Vermittlung und An- und Verkauf von Mobiliar und Immobilien aller Art, ausgenommen genehmigungspflichtiger Geschäfte. Die Gesellschaft ist befugt, die Geschäftsführung von Kommanditgesellschaften zu übernehmen und Geschäfte jeglicher Art abzuschließen, die der Erreichung des Gesellschaftszweckes unmittelbar oder mittelbar dienen. Die Gesellschaft kann sich an anderen Geschäftsunternehmen aller Art beteiligen oder solche erwerben.