Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
die Vermittlung und der Vertrieb von Dienstleistungen sowie die entgeltliche Beratung von Kunden, die Bearbeitung und Durchführung von Projekten im Bereich - interaktiver Medien (online/offline) mit Konzeption, Gestaltung und Realisation von Anwendungen, -internationaler Marktforschung, - internationaler Mediaplanung, - Vermittlung von Werbeaufträgen an internationale Werbeträger; sowie sonstige Dienstleistungen als auch Veranstaltungen auf den vorbezeichneten Gebieten und auf allen anderen Gebieten der Öffentlichkeitsarbeit, mit Ausnahme erlaubnispflichtigter Tätigkeiten.