Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Gegenstand des Unternehrnens ist der Betrieb eines Architekturbüros. Der Gesellschaftszweck ist insbesondere die künstlerische, technische, wirtschaftliche und umweltgerechte Planung und Gestaltung von Gebäuden sowie deren städtebauliche Einbindung unter besonderer Beachtung der die Sicherheit der Nutzer und der Öffentlichkeit betreffenden Gesichtspunkte.
Die Gesellschaft ist weiter berechtigt, den jeweiligen Auftraggeber in allen die Planung, Ausführung und Überwachung eines Vorhabens betreffenden Angelegenheiten zu beraten, zu betreuen und zu vertreten. Weiter gehören zum Zweck des Unternehmens auch Sachverständigen-, Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten sowie sonstige Dienstleistungen bei der Vorbereitung und Steuerung von Planungs- und Baumaßnahmen, bei der Nutzung von Bauwerken sowie die Wahrnehmung der damit verbundenen sicherheits- und gesundheitstechnischen Belange.