Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Vermittlung, Ein- und Verkauf von Lebensmitteln, Zubehör und Bedarf aller Art für Kliniken, Pflegeheime, Ambulante Dienste u.ä., ferner Vermittlung von Dienstleistungen und Beratungen für die zuvor bezeichneten Einrichtungen sowie soziale Beratungen in den zuvor bezeichneten Einrichtungen.