Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft jeweils durch zwei von ihnen oder durch einen von ihnen zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Einzelnen oder allen Geschäftsführern kann Alleinvertretungsbefugnis erteilt werden.
Einzelnen oder allen Geschäftsführern kann Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erwerb und der Verkauf, die Renovierung, der Ausbau, die Erweiterung sowie die Vermietung und Verwaltung von Immobilien, der Betrieb von Hotels, Gastronomie und Wellnesseinrichtungen, die Veranstaltung und Vermittlung von touristischen Leistungen, Bauausführungen jeglicher Art, mit Ausnahme erlaubnispflichtiger Arbeiten, die Vermittlung und Überlassung von Arbeitnehmern und deren Schulung sowie die Vornahme sämtlicher Geschäfte, die unmittelbar oder mittelbar dem vorstehenden Gesellschaftszweck zu dienen geeignet sind, ferner Im- und Export von Waren aller Art mit Ausnahme erlaubnispflichtiger Waren.