Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Im- und Export, Groß- und Einzelhandel mit Waren aller Art insbesondere Textilwaren, Geschenkartikel, Nahrungsergänzungsmittel sowie Sonderposten aller Art, außer den Genehmigungspflichtigen, und deren Vermittlung, die Erstellung von Vertriebskonzeptionen und deren Umsetzung und Betreuung sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen.