Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Planung und Realisierung integrativer und nachhaltiger Projekte und deren Finanzierung im Zusammenhang mit staatlichen und privaten Kosten- und Leistungsträgern im sozialen und medizinischen Bereich, z.B. Flüchtlings-, Behinderten-, Kinder-, Jugend-, Erwachsenen, Familien- und Krankenhilfe.
Die Gesellschaft vermittelt für Dritte Waren, Rechte und Dienstleistungen aller Art, die damit in direktem oder indirektem Zusammenhagn stehen und erstellt bzw. erbringt diese auch selber.