Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
der Erwerb und die Verwaltung eigenen Vermögens sowie die Übernahme der Funktion als persönlich haftende Gesellschafterin der zur Gründung beabsichtigten AKA Projektentwicklung GmbH & Co. KG mit Sitz in Ahrensburg, deren Gegenstand der Erwerb, die Projektierung und der Abverkauf von Immobilien sein wird.