Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Übernahme der Geschäftsführung als persönlich haftende Gesellschafterin der PFC - Property Financial Consulting GmbH & Co KG mit dem Sitz in Ahrensburg (nachfolgend Kommanditgesellschaft genannt), die Vornahme aller damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte sowie die Förderung des Unternehmenszwecks der vorgenannten Kommanditgesellschaft innerhalb ihres Unternehmensgegenstandes, nämlich die Einwerbung von Fremd- und Eigenkapital für den Erwerb von Immobilien sowie neu gegründeten und in Gründung befindlichen Unternehmen sowie die Beteiligung an Projektentwicklungen im Immobilienbereich, sowie das Makeln von Immobilien- bzw. Immobilienrechten aller Art; die Vermittlung von gewerblichen und privaten Krediten, die Unternehmensberatung, sowie die Beratung in allen erlaubnisfreien Vermögens- und Finanzangelegenheiten.